sicher bewegen
selbständig handeln
wieder wohlfühlen
Mit unseren effektiven Behandlungsmethoden lernen Sie wieder eigenständig zu handeln, Alltagssituationen zu meistern und erhöhen insgesamt Ihre Lebensqualität. Dabei verbessern Sie Ihre Beweglichkeit und Sensibilität und bauen chronische Schmerzen ab.
„Ergotherapie befähigt Menschen mit komplexen Erkrankungen oder Verletzungen, ihre eigene und/oder die Befindlichkeit ihres Umfeldes im praktischen Alltag zu verbessern“.
In unserer ergotherapeutischen Praxis arbeiten wir ganzheitlich: Immer steht der ganze Mensch mit seiner speziellen persönlichen Situation im Fokus. Wir trainieren mit unseren Patienten nicht nur einzelne Bewegungen, sondern auch komplette Handlungsabläufe. Statt einfach nur den Arm zu heben, lernen unsere Patienten z. B. wieder sich alleine anzuziehen.
Die individuellen Voraussetzungen sind bei jedem Patienten unterschiedlich und werden von uns berücksichtigt. Deshalb erarbeiten wir nach einer differenzierten ergotherapeutischen Befunderhebung gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Therapieziele. Darauf abgestimmt erstellen wir einen umfassenden Behandlungsplan und wählen sinnvolle Behandlungsmethoden und Medien aus. Dabei ist es uns ganz besonders wichtig, Sie jederzeit umfassend und verständlich zu informieren.
Die Behandlung unserer Patienten ist so unterschiedlich wie die jeweiligen Krankheitsbilder: Deshalb richten sich die einzelnen Therapieeinheiten immer individuell nach der Diagnose, den Defiziten aber auch den Bedürfnissen unserer Patienten. So unterscheiden sich die Behandlungen in Inhalt und zeitlichem Umfang.
Unsere Einzelbehandlungen können bei einer medizinischen Verordnung auch bei Ihnen zu Hause als Hausbesuch durchgeführt werden. Lediglich die Schienenanfertigung erfolgt ausschließlich in unserer Praxis vor Ort.
Ihr Arzt kann Ihnen Ergotherapie verschreiben – sie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie bezahlen nur Ihren gesetzlichen Eigenanteil und die Rezeptgebühr. Von dieser Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung. Berufsgenossenschaften tragen die komplette ergotherapeutische Behandlung. Auch die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Ihre Behandlung.